BPjM

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (ehemals BPjS) mit Sitz in Bonn, untersteht dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und sieht ihre Aufgabe in der Prüfung und ggf. Indizierung Jugend gefährdender Medien als Beitrag zum Jugendschutz. Hier greifen die Einschränkungen, die bereits im Artikel 5 des Grundgesetzes zur freien Meinungsäußerung angeführt werden. Demnach ist diese eingeschränkt, wenn Sie andere Grundgesetze oder das Jugendschutzgesetz verletzt. Problematisch sind die unterschiedlichen Handhabungen und Einschätzungen verschiedener Länder im World Wide Web. In den USA zum Beispiel werden gewaltverherrlichende Medien eher als unproblematisch eingestuft, während pornografische Darstellungen erheblich schneller indiziert werden als etwa in Deutschland. Das www ermöglicht aber fast unbegrenzten Zugang. Im Gegensatz zum BPJM stellt das USK eine freiwillige Selbstkontrolle der Hersteller von Unterhaltungsmedien dar. Für 2008 stehen umstrittene Änderungen des deutschen Jugendschutzgesetzes an, das in Europa bereits die strengsten Normen definiert. Geändert werden soll unter anderem die deutlichere Auszeichnung der Spiele mit dem USK-Siegel und die Indizierung von Spielen bereits aufgrund ihrer realistischen und reißerischen Darstellung (bisher galt als Maßstab das Gewalt verherrlichende Moment). Strittig ist vor allem, dass künftig jeder Staatsanwalt einen Antrag auf Indizierung stellen kann und damit viele Richter, die nicht über die Sachkenntnisse des BPjM verfügen, entscheiden müssen.